Allgemeine Geschäftsbedingungen der PAMAT GmbH

1. Geltungsbereich

Diese  Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den  Geschäftsbereich „PAMAT GmbH“ der PAMAT GmbH (nachfolgend „Firma“).  Die Firma erbringt unter der Marke „PAMAT SOLUTIONS & PAMAT“ Dienstleistungen in  den Bereichen Anlagenbau und Metallverarbeitung. 

2. Rechtsstellung von PAMAT 

Die  Firma behält sich das Recht vor, Rechte und Pflichten aus diesem  Vertrag an Dritte zu übertragen oder durch Dritte ausüben zu lassen.

3. Vertragsabschluss

Der  Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma  betreffend den Bezug von Produkten durch den Kunden zustande. Sobald der  Kunde die Offerte akzeptiert und Unterschreibt, erklärt er sich damit  einverstanden, dass die Firma PAMAT bei Fertigstellung des Produktes die Offerte inkl. aller zzgl. angefallenden Kosten in Rechnung  stellen kann.

Der Kunde ist verpflichtet nach  Vertragsabschluss, für die Fertigstellung des Produktes mit der Firma  PAMAT in Kontakt zu bleiben. Sollte der Kunde sich innert 3 Wochen  nicht melden, auch nicht nach mehrfachem Schreibens oder andere Kontakt Möglichkeiten, so steht es der Firma zu, die vorher Unterzeichnete Offerte mit dem vollem Betrag in Rechnung zu stellen.

4. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des  Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag.  Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

Alle  Leistungen von PAMAT (insbesondere alle Vorentwürfe, Konzepte, usw.) sind vom Kunden zu  überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger  Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

Der Kunde wird die  Fa. PAMAT unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen  versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er  wird PAMAT  von allen Vorgängen informieren, die für die  Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände  erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

Der  Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge  seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben  von PAMAT wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Sollte  der Kunde die gewünschten Unterlagen nicht zur Verfügung stellen oder  befindet sich in Verzug, wird ihm eine Frist von 14 Tagen gegeben.

Nach  Ablauf der 30 Tage Frist wird der Auftrag als abgeschlossen behandelt  und die Rechnung gestellt. Sollte nach den ersten 2 Mahnungen nicht der  offene Betrag beglichen werden, wird dieser Fall an das Inkassobüro  übergeben.

Der Kunde ist weiteres verpflichtet, die für die  Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos,  Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder  sonstige Rechte Dritter zu prüfen.

Die Fa. PAMAT haftet nicht  wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird PAMAT wegen einer  solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Schad-  und klaglos; er hat der Fa. PAMAT sämtliche Nachteile zu ersetzen,  die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

5. Haftung

Die  Firma haftet nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. In keinem Fall  haftet die Firma PAMAT für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

Kann  die Firma trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie u.a.  technischen Störungen, welche dem Verantwortungsbereich Dritter  zuzuordnen sind, ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen,  besteht für die Dauer des Ereignisses kein Anspruch des Mitglieds auf  Vertragserfüllung.

Die Firma haftet nicht für den Missbrauch des  Internets und damit verbundene Schädigungen des Mitglieds durch Dritte,  für Sicherheitsmängel und Störungen der Fernmeldenetze von Dritten und  des Internets sowie für Betriebsunterbrüche und Störungen der Firma und  von Dritten.

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die  Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt.  Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht  durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

6. Immaterialgüterrechte

Sämtliche  Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen  der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder  diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die  Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies  werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung,  Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern,  Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen  Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma  explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der  Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein  Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine  Schutzrechte Dritter verletzt werden.

7. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

Die Firma ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst  auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen  Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen  zu substituieren.

Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt  entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber  auf Rechnung des Kunden. PAMAT wird Besorgungsgehilfen sorgfältig  auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche  fachliche Qualifikation verfügen.

8. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.

Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung durch die Firma in Kraft.

Für  die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt  des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer  neueren Version der AGB zugestimmt.

9. Priorität

Diese  AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich  Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB  noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

10. Rücktritt vom Vertrag

Die  Firma ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,  wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten  hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert  wird.

Sowie wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des  Kunden bestehen und dieser auf Begehren von PAMAT weder  Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Firma eine  taugliche Sicherheit leistet.

Die Firma kann die Annahme eines Auftrages ohne Angabe von Gründen ablehnen.

11. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung.

Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Wird  die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird  der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der  angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug.

Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).

Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

12. Salvatorische Klausel

Sollte  eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages  ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages  im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame  Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten  wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

13. Vertraulichkeit

Beide  Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche  Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet  oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt  auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

14. Höhere Gewalt 

Wird  die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder  beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise  Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter,  Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und  Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp.

Reaktorschäden  unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie  einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der  betroffenen Pflichten befreit.

Dauert die höhere Gewalt länger als  30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma  hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu  erstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese  AGB unterstehen Italienischen Recht. Soweit keine zwingenden  gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma  zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage  anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über  den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit  ausgeschlossen.