Allgemeine Geschäftsbedingungen der PAMAT GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich „PAMAT GmbH“ der PAMAT GmbH (nachfolgend „Firma“). Die Firma erbringt unter der Marke „PAMAT SOLUTIONS & PAMAT“ Dienstleistungen in den Bereichen Anlagenbau und Metallverarbeitung.
2. Rechtsstellung von PAMAT
Die Firma behält sich das Recht vor, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen oder durch Dritte ausüben zu lassen.
3. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Produkten durch den Kunden zustande. Sobald der Kunde die Offerte akzeptiert und Unterschreibt, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Firma PAMAT bei Fertigstellung des Produktes die Offerte inkl. aller zzgl. angefallenden Kosten in Rechnung stellen kann.
Der Kunde ist verpflichtet nach Vertragsabschluss, für die Fertigstellung des Produktes mit der Firma PAMAT in Kontakt zu bleiben. Sollte der Kunde sich innert 3 Wochen nicht melden, auch nicht nach mehrfachem Schreibens oder andere Kontakt Möglichkeiten, so steht es der Firma zu, die vorher Unterzeichnete Offerte mit dem vollem Betrag in Rechnung zu stellen.
4. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
Alle Leistungen von PAMAT (insbesondere alle Vorentwürfe, Konzepte, usw.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird die Fa. PAMAT unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird PAMAT von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von PAMAT wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Sollte der Kunde die gewünschten Unterlagen nicht zur Verfügung stellen oder befindet sich in Verzug, wird ihm eine Frist von 14 Tagen gegeben.
Nach Ablauf der 30 Tage Frist wird der Auftrag als abgeschlossen behandelt und die Rechnung gestellt. Sollte nach den ersten 2 Mahnungen nicht der offene Betrag beglichen werden, wird dieser Fall an das Inkassobüro übergeben.
Der Kunde ist weiteres verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen.
Die Fa. PAMAT haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird PAMAT wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Schad- und klaglos; er hat der Fa. PAMAT sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
5. Haftung
Die Firma haftet nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. In keinem Fall haftet die Firma PAMAT für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
Kann die Firma trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie u.a. technischen Störungen, welche dem Verantwortungsbereich Dritter zuzuordnen sind, ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, besteht für die Dauer des Ereignisses kein Anspruch des Mitglieds auf Vertragserfüllung.
Die Firma haftet nicht für den Missbrauch des Internets und damit verbundene Schädigungen des Mitglieds durch Dritte, für Sicherheitsmängel und Störungen der Fernmeldenetze von Dritten und des Internets sowie für Betriebsunterbrüche und Störungen der Firma und von Dritten.
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
6. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
7. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
Die Firma ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. PAMAT wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
8. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung durch die Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
9. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.
10. Rücktritt vom Vertrag
Die Firma ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird.
Sowie wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von PAMAT weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Firma eine taugliche Sicherheit leistet.
Die Firma kann die Annahme eines Auftrages ohne Angabe von Gründen ablehnen.
11. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung.
Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
14. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp.
Reaktorschäden unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit.
Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen Italienischen Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.